Flohmarktkanzlei findet ab 1. März wieder regelmässig statt!
Der Bundesrat hat beschlossen, dass Läden und Märkte ab 01.03.2021 wieder öffnen dürfen. Die geltenden Schutzkonzepte müssen weiterhin strikt eingehalten werden.
Wir freuen uns, alle (Verkaufende, Käuferinnen und Käufer) bei uns auf unserem tollen Flohmi begrüssen zu dürfen.
Wichtige Informationen zu Covid 19
Liebe Flohmärtklerinnen, liebe Flohmärktler
Aufgrund der BAG Verordnungen zum Covid 19 müssen wir das Platzangebot für Standbetreibende massiv einschränken. Deshalb können wir nur noch eine beschränkte Anzahl an Einlassnummern auf unserem Online-Anmelde-Portal vergeben.
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OnlinerInnen bitten wir, pro Stand nur eine Person anzumelden und auf Mehrfachanmeldungen zu verzichten.
Nebst der bestehenden Marktordnung müssen zusätzlich nachstehende Regeln eingehalten werden.
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Die Standgrösse darf höchstens 9 m2 betragen.
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Maskenpflicht den ganzen Tag auf dem ganzen Flohmarktgelände.
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Alle halten sich strikt an die Abstandsregelung von 1.5 m.
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Verkäuferinnen und Verkäufer setzten sich an ihrem Stand für sich und ihre Kundschaft aktiv für die Einhaltung der Regeln ein.
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Die Verkaufsstände werden so aufgebaut, dass zum Standnachbar ein Abstand von mindestens 1.5 m besteht.
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Maximal 2 Verkaufen pro Stand.
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Regelmässige Reinigung der Hände mit Wasser oder Desinfektionsmittel.
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16.00 Uhr Verkaufsschluss und Marktende
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17.00 Uhr müssen alle den Platz verlassen haben.
Mit der Teilnahme am Markt erklären die Verkäuferinnen und Verkäufer ihr Einverständnis mit den Vorgaben.
Zürich, 29.03.2021
Flohmarkt Kanzlei Zürich
Neue Marktordnung ab November 2018
Unsere Marktordnung hat geändert!
Aktuelles
Der Flohmarkt findet seit 06.03.2021 wieder jeden Samstag statt.
Sie finden uns jeden Samstag auf dem Kanzlei-Areal. Ausser wenn der 1. Mai und der 1. August auf einen Samstag fällt. Am letzten Samstag im Jahr haben wir immer geschlossen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Dokfilmprojekt "NEU DENKEN" Zürich
Ein Film von Christian Guggenbühl