Ab sofort Preisanschreibepflicht
Die Stadtpolizei Zürich (Vollzug Gewerbe) beharrt auf der Preisanschreibepflicht. Seit ihrer Veröffentlichung im Jahre 1978 wurde die Preisanschreibepflicht auf Flohmärkten nicht oder selten durchgesetzt. Das seit kurzem erweiterte Ordnungsbussenverfahren ermöglicht es der Stadtpolizei Zürich nun, die Bestimmungen einfach und somit auch vermehrt durchszusetzen.
Damit es nicht zu Bussen durch die Stadtpolizei (Vollzug Gewerbe) kommt, empfehlen wir allen, die einen Stand betreiben, die Preise für ihre Verkaufsartikel anzuschreiben.
Wichtig für die Online-Anmeldung
Liebe Flohmärktlerinnen, liebe Flohmärktler
Der Abstand zum nächsten Stand beträgt 50 cm.
Weiterhin müssen alle OnlinerInnen, welche einen Stand betreiben und Zutritt um 06.40 Uhr zum Gelände wünschen sowie deren HelferInnen, sich zwingend online anmelden. Zutritt zum Gelände ohne Onlineanmeldung erst um 07.20 Uhr!
Am Flohmarkt teilnehmen
Sie wollen bei uns verkaufen?
Die Marktordnung enthält sämtliche Pflichten und Bestimmungen, die für VerkäuferInnen massgeblich sind.
Nachstehend erläutern wir die wichtigsten Punkte:
- Sie können sich elektronisch anmelden. Mit der Anmeldung sind Sie für den Einlass um 06:40 Uhr registriert. Zeigen Sie beim Einlass am jeweiligen Tor Ihren persönlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis) und die Anmeldebestätigung, die Sie per Mail erhalten haben (ausgedruckt oder auf dem Handy).
Der Einlass an den Toren erfolgt um 06:40. Die Einlass-Nummer gilt pro VerkäuferIn, nicht pro Stand. Wenn Sie also zu zweit oder zu dritt verkaufen und alle VerkäuferInnen Einlass um 06:40 Uhr wollen, muss jede/r einzelne VerkäuferIn eine Nummer lösen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
- Die Anmeldung hat nicht geklappt? Wir haben Ihnen eine Anleitung zum Ausfüllen des Online Anmeldeformulars bereitgestellt. Sie finden es hier.
- Wenn Sie sich nicht elektronisch anmelden können oder wollen: Für alle VerkäuferInnen ohne Anmeldung erfolgt der Einlass ab 07:20 Uhr. Weitere Informationen zum Einlass erhalten Sie hier.
- Zugelassen als VerkäuferIn werden Sie als CH-BürgerIn, AusländerIn mit C- oder B-Bewilligung oder Sonderbewilligung und Personen mit einer Arbeitsbewilligung der Schweizer Behörden. Pro Stand sind max. drei VerkäuferInnen erlaubt.
- Es dürfen nur gebrauchte Gegenstände verkauft werden.
- Die Kasse ist von 08:00 bis 11:00 Uhr geöffnet. Sie befindet sich beim Eingang Langstrasse in der Spielbaracke. D.h. Sie sind für das Ausmessen Ihres Standes selber verantwortlich und geben dann die Masse dem Kassier an. Die Kosten für den Stand entnehmen Sie bitte der Marktordnung.
- Ihre angegebenen Standmasse werden im Laufe des Tages von uns nachkontrolliert. Wenn Sie weniger bezahlt haben, aber eine grössere Fläche nutzen, hat dies Zusatzgebühren von Fr. 20.00 neben der Zahlung der Differenz zur Folge. Beachten Sie deshalb unbedingt die Regeln beim Ausmessen. Ihre Ware und dazu gehören auch leere Kartonkisten, Koffer oder Kleidungsstücke, die Sie am Zaun aufhängen etc. muss innerhalb der bezahlten Standfläche stehen. Wenn Sie vergessen haben zu bezahlen, hat dies ebenso Zusatzgebühren von Fr. 20.00 zur Folge.
- Wir haben keine Kapazität, um die Abfälle der VerkäuferInnen zu entsorgen. Es ist deshalb strikte untersagt, Abfälle auf dem Areal zu entsorgen. Mit Abfällen sind die nicht verkauften Waren, Verpackungen etc. gemeint. An der Kasse können Sie jedoch Abfallsäcke kaufen für Fr. 2.00. Diese können ab 15:30 Uhr beim Flohmi Reinigungsteam beim Eingang Kanzlei zur Entsorgung abgegeben werden.
- Die Stände dürfen grundsätzlich überall auf dem Kiesbelag des Kanzleiareals aufgestellt werden. Es gibt keine bestimmte Ordnung in der Aufstellung. Massgebend sind auf jedem Fall die Absperrungen von unseren Mitarbeitenden. Die Zeichnung des Kanzleiareals gibt Ihnen eine Übersicht über die Möglichkeiten der Standbelegung.
Wer darf an unserem Flohmarkt verkaufen?
Ein erfolgreicher Flohmarkt ist dann gewährleistet, wenn alle Beteiligten einen respektvollen Umgang und Fairness pflegen. Die Bedingungen und Regeln der Marktordnung müssen eingehalten werden.
Speziell an unserem Flohmarkt ist, dass weder eine Anmeldung noch eine Reservation erfolgt. Eine Standeinzeichnung ist aufgrund des Kiesbelages nicht möglich.
Zum Verkauf zugelassen werden
- CH-BürgerInnen
- AusländerInnen mit C- oder B-Bewilligung
Alle VerkäuferInnen inkl. deren Begleitpersonen und HelferInnen müssen sich jederzeit ausweisen können (CH-Pass oder Identitätskarte, Ausländerausweis C oder B).
Genaue Informationen zum Ablauf, zu Waren, die Sie nicht verkaufen dürfen und zu den Kosten finden Sie ebenfalls in der Marktordnung. Lesen Sie auch unsere Seite mit den Tipps und Tricks.