Aktuelle Marktordnung
Jeder Markt hat seine Vorschriften. Unsere Marktordnung ist zwingend einzuhalten.
Mit dem Betreten des Marktgeländes erklären Sie sich mit unserer Marktordnung einverstanden.
Ab sofort Preisanschreibepflicht
Die Stadtpolizei Zürich (Vollzug Gewerbe) beharrt auf der Preisanschreibepflicht. Seit ihrer Veröffentlichung im Jahre 1978 wurde die Preisanschreibepflicht auf Flohmärkten nicht oder selten durchgesetzt. Das seit kurzem erweiterte Ordnungsbussenverfahren ermöglicht es der Stadtpolizei Zürich nun, die Bestimmungen einfach und somit auch vermehrt durchzusetzen.
Damit es nicht zu Bussen durch die Stadtpolizei Zürich (Vollzug Gewerbe) kommt, empfehlen wir allen, die einen Stand betreiben, die Preise für ihre Verkaufsartikel anzuschreiben.
Zürich, 05.05.2021
Flohmarkt Kanzlei